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AHV-Ausgleichskasse der AIHK

Die AHV-Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer führt für die Mitgliedfirmen der AIHK und in der ganzen Schweiz die klassischen Kernaufgaben einer Verbandsausgleichskasse.

Die AHV-Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer führt für die Mitgliedfirmen der AIHK und in der ganzen Schweiz die klassischen Kernaufgaben einer Verbandsausgleichskasse – die 1. Säule – durch: Beitragsbezug AHV/IV/EO/ALV und Leistungen AHV/IV/EO.

Die AHV-Ausgleichskasse – mit der Nummer «48» – wurde vom Aargauischen Arbeitgeberverband vor mehr als 60 Jahren, am 1. Januar 1948, gegründet – zeitgleich mit der Einführung der AHV. Damals hiess die AHV-Ausgleichskasse «Lohn- und Verdienstausgleichskasse des Aargauischen Arbeitgeberverbandes». Seit der Fusion des Aargauischen Arbeitgeberverbands und des Aargauischen Handels- und Industrievereins im Jahre 1976 zur Aargauischen Industrie- und Handelskammer heisst sie «AHV-Ausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer».

Das wichtigste Bestreben der AHV-Ausgleichskasse ist es, die Belange der ersten Säule möglichst kostengünstig und im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraumes unbürokratisch, mit der notwendigen Sorgfalt und der erprobten Fachkompetenz durchzuführen.

Die AHV-Ausgleichskasse bietet den Mitgliedfirmen der AIHK einen günstigen Verwaltungskostensatz.

 

Webseite AHV-Ausgleichskasse