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Exportberatung

Unser kompetentes Exportteam vermittelt Ihnen relevante Informationen und unterstützt Sie bei Ihren Exportgeschäften. Wir stellen Exportdokumente aus und organisieren Workshops zu Exportthemen.

Wir helfen Ihnen mit unserem Spezialwissen

Jedes Unternehmen hat seine Kompetenz, mit dem es sich im Wettbewerb behauptet. Findet das Geschäft über die Schweizer Landesgrenzen hinaus statt, entstehen rasch Unsicherheiten. Auch weil sich Regeln und Rahmenbedingungen laufend ändern. Unsere Aussenhandelsexpertinnen helfen Ihnen als Mitglied dort, wo es zu spezifisch wird – rasch, kompetent und unkompliziert.

Ein wichtiges Standbein sind auch unsere Expordokumente – Ursprungsbeglaubigung und Carnet ATA – die wir im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit auch für Nicht-Mitglieder auf dem Gebiet des Kantons Aargau anbieten.

Ihre Anfrage

Haben Sie Fragen zu einem Exportthema? Wir freuen uns über Ihre Anfrage

Exportanfrage starten

Carnet ATA

Der Reisepass für Ihre Waren. Egal, ob Gitarre, Springpferd oder Produktemuster. Mit dem Carnet ATA können Sie Waren vorübergehend zoll- und mehrwertsteuerfrei Ein- und Ausführen.

Ursprungsbeglaubigung

Das Ursprungszeugnis bestätigt die Herkunft einer Ware. Die öffentliche Urkunde benötigt man zum Beispiel zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, bei Devisen- und Importvorschriften oder zur Bestätigung der Richtigkeit von Angaben in Offerten.

Gebührentarif

Mit unserer Exportberatung sparen Sie Zeit und Geld beim Aussenhandel. Entsprechend attraktiv sind die preiswerten Dienstleistungen.

Exportanfrage

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Export-Formulare

Das passende Formular zu Ihrem Anliegen finden Sie hier.

CBAM

Mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism verfolgt die Europäische Union das Ziel, Treibhausgase von importierten Gütern stärker zu belasten. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen, die in die EU exportieren.

Ihre Ansprechpartnerinnen im Export

Ruth Bader
Ruth Bader
Leiterin Exportberatung
Exportfachfrau mit eidg. FA
Adisa Vuckic
Adisa Vuckic
Exportberatung
Aussenhandelsfachfrau mit eidg. FA
Katrin Wälchli
Katrin Wälchli
Exportberatung
Aussenhandelsfachfrau mit eidg. FA

SSIB-Lehrgänge in Aarau

In Zusammenarbeit mit der SSIB (Swiss School for International Business AG) und der Solothurner Handelskammer führen wir die Lehrgänge «Aussenhandelsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis» sowie «Exportsachbearbeiter/-in» durch. Detaillierte Informationen zu den Lehrgängen finden Sie auf der Webseite der SSIB.

 

Kooperation mit S-GE

Die AIHK und Switzerland Global Enterprise arbeiten partnerschaftlich zusammen, um Unternehmen umfassend bei ihrem Aussenhandel und ihren Internationalisierungsvorhaben zu unterstützen.

Switzerland Global Enterprise (S-GE) informiert, berät und begleitet Unternehmen bei internationalen Geschäftsvorhaben. Sie vernetzt Unternehmen, Spezialisten sowie private und öffentliche Organisationen weltweit. S-GE kennt Märkte, deren Zugänge und koordiniert bestehende Aktivitäten zu Gunsten der Schweizer Wirtschaft.

Tools

Zolldatenbank / MendelOnline

Die Zolldatenbank ist ein Aussenwirtschafts-Portal mit länderbezogenen Informationen zu tarifären und nichttarifären Handelsmassnahmen. Sie bietet Schweizer und Liechtensteiner Unternehmen unentgeltlichen Zugang zu allen Informationen rund um Zolltarife, Warenverzeichnissen und Importformalitäten. 

GoGlobal Cockpit

Basierend auf der Zolltarifnummer auf Produkten zeigt das digitale Tool von S-GE Marktchancen auf. Zu den einzelnen Ländern stehen Detailinformationen und Experteneinschätzungen der S-GE Business Hubs zur Verfügung. Gleichzeitig kann eine persönliche Checkliste mit den Ausfuhrmodalitäten, auf Basis von Produkt und Zielland, erstellt werden. Das Tool ist kostenlos und wird laufend mit weiteren Funktionalitäten ergänzt. 

Checkliste für Exportstarters (von Produkten)

Beim Aufbau eines internationalen Geschäfts sind verschiedene Herausforderungen zu meistern. Mit der S-GE-Checkliste für Produkte sind Sie bestens gewappnet für Ihre ersten Internationalisierungsschritte.
Zudem liefert die Checkliste Inputs zur Ausfuhr von physischen Produkten sowie Links zu weiterführenden Informationsquellen.

Fragen zur Exportberatung

Die Exportberatung der AIHK richtet sich sowohl an Mitglieder als auch an weitere Unternehmen und Privatpersonen. Mitglieder profitieren bei ausgewählten Dienstleistungen sowie bei Kursen von einem Vorzugstarif. Zudem sind sie bei Carnets ATA in den meisten Fällen von der Sicherheitsleistung einer Barhinterlage oder Bankgarantie befreit.

Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr sowie den Transit von Waren ermöglicht. Ein Carnet ATA wird unter anderem verwendet für Warenmuster, Berufs- und Sportausrüstung oder Messe- und Ausstellungsgut. Es ist ein Jahr gültig und kann sowohl von Firmen als auch Privatpersonen bei beliebigen Reisen eingesetzt werden.

Ursprungszeugnisse/-beglaubigungen sind öffentliche Urkunden, die auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln basieren und ausschliesslich durch die Handelskammern beglaubigt werden. In der Schweiz beruht die gesetzliche Ordnung des Ursprungszeugniswesens auf der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB) und der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB-WBF).


Ursprungszeugnisse werden unter anderem angewendet:

  • zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten
  • bei Devisen- und Importvorschriften
  • bei Akkreditivgeschäften
  • zur Bestätigung der Richtigkeit von Angaben in Offerten
  • zu statistischen Zwecken
Wem steht die Exportberatung offen? //

Die Exportberatung der AIHK richtet sich sowohl an Mitglieder als auch an weitere Unternehmen und Privatpersonen. Mitglieder profitieren bei ausgewählten Dienstleistungen sowie bei Kursen von einem Vorzugstarif. Zudem sind sie bei Carnets ATA in den meisten Fällen von der Sicherheitsleistung einer Barhinterlage oder Bankgarantie befreit.


Was ist ein Carnet ATA? //

Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende zoll- und mehrwertsteuerfreie Einfuhr sowie den Transit von Waren ermöglicht. Ein Carnet ATA wird unter anderem verwendet für Warenmuster, Berufs- und Sportausrüstung oder Messe- und Ausstellungsgut. Es ist ein Jahr gültig und kann sowohl von Firmen als auch Privatpersonen bei beliebigen Reisen eingesetzt werden.


Was ist eine Ursprungsbeglaubigung/ein Ursprungszeugnis? //

Ursprungszeugnisse/-beglaubigungen sind öffentliche Urkunden, die auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln basieren und ausschliesslich durch die Handelskammern beglaubigt werden. In der Schweiz beruht die gesetzliche Ordnung des Ursprungszeugniswesens auf der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB) und der «Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren» (VUB-WBF).


Ursprungszeugnisse werden unter anderem angewendet:

  • zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten
  • bei Devisen- und Importvorschriften
  • bei Akkreditivgeschäften
  • zur Bestätigung der Richtigkeit von Angaben in Offerten
  • zu statistischen Zwecken