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Häufige Fragen

Eine offene und transparente Kommunikation liegt uns am Herzen. Darum finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen zu unserem Verband, unseren Dienstleistungen sowie unseren Mitgliedern gesammelt.

Die AIHK als Verband

Wir sind ein privatrechtlicher Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB und der kantonale Arbeitgeberverband im Aargau. 

Der Grossteil unserer Einnahmen stammt aus den Mitgliederbeiträgen mit mehr als 70 Prozent. Rund 23 Prozent steuern die Exportdienstleistungen bei. Weitere Erträge erzielen wir aus den durchgeführten Kursen und Weiterbildungen sowie aus Kooperationen. Wir erhalten keine öffentlichen Mittel und stehen in keiner organisatorischen Verbindung mit der öffentlichen Verwaltung.

Wir vertreten branchenübergreifend die gemeinsamen Interessen der Unternehmen im politischen System und setzen uns für optimale Rahmenbedingungen und unternehmerisches Handeln ein. Daraus resultiert eine wirtschaftsliberale Grundhaltung. Wir stehen im Gespräch mit den Unternehmen, der Politik sowie der Bevölkerung und beziehen im Sinne der regionalen Wirtschaft Stellung zu Vernehmlassungen.

Wir informieren über Aktuelles aus der Bundes- und der Aargauer Politik, unter anderem in den AIHK Impulse. Wir thematisieren wirtschaftsrelevante Volksabstimmungen, zu denen unser Vorstand Parolen empfiehlt. Bei ausgewählten Abstimmungsvorlagen führen wir regelmässig das Aargauer Komitee und organisieren Informationsanlässe.

Die Aargauische Handelskammer wurde 1874 durch Aargauischen Handels- und Industrieverein gegründet. 1906 entsteht der Aargauische Arbeitgeberverband. Zeitgleich mit der Enführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) gründet der Aargauische Arbeitgeberverband 1948 die heutige Ausgleichskasse der AIHK. 1976 fusionieren Handelskammer und Arbeitgeberverband zur Aargauischen Industrie- und Handelskammer. Das Ziel ist in den mehr als 150 Jahren dasselbe geblieben: Das Engagement für eine erfolgreiche Aargauer Wirtschaft.

Wir verfügen über ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsstelle. Die jährliche Generalversammlung mit stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern unserer Mitgliedunternehmen ist das höchste Gremium. Das Präsidium besteht aus einer Präsidentin und zwei Vizepräsidenten, der Vorstand aus 26 Vertreterinnen und Vertretern unseren Mitgliedunternehmen. Sie vertreten als Präsidentin oder Präsident einer Regionalgruppe entweder eine bestimmte geografische Aargauer Region oder eine ausgewählte Branche. Neben den neun Regionalgruppen tauschen sich unsere Mitglieder in den HR-Netzwerken aus.

Wer ist die AIHK? //

Wir sind ein privatrechtlicher Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB und der kantonale Arbeitgeberverband im Aargau. 


Wer finanziert die AIHK? //

Der Grossteil unserer Einnahmen stammt aus den Mitgliederbeiträgen mit mehr als 70 Prozent. Rund 23 Prozent steuern die Exportdienstleistungen bei. Weitere Erträge erzielen wir aus den durchgeführten Kursen und Weiterbildungen sowie aus Kooperationen. Wir erhalten keine öffentlichen Mittel und stehen in keiner organisatorischen Verbindung mit der öffentlichen Verwaltung.


Welche politische Haltung vertritt die AIHK? //

Wir vertreten branchenübergreifend die gemeinsamen Interessen der Unternehmen im politischen System und setzen uns für optimale Rahmenbedingungen und unternehmerisches Handeln ein. Daraus resultiert eine wirtschaftsliberale Grundhaltung. Wir stehen im Gespräch mit den Unternehmen, der Politik sowie der Bevölkerung und beziehen im Sinne der regionalen Wirtschaft Stellung zu Vernehmlassungen.

Wir informieren über Aktuelles aus der Bundes- und der Aargauer Politik, unter anderem in den AIHK Impulse. Wir thematisieren wirtschaftsrelevante Volksabstimmungen, zu denen unser Vorstand Parolen empfiehlt. Bei ausgewählten Abstimmungsvorlagen führen wir regelmässig das Aargauer Komitee und organisieren Informationsanlässe.


Wie ist die AIHK entstanden? //

Die Aargauische Handelskammer wurde 1874 durch Aargauischen Handels- und Industrieverein gegründet. 1906 entsteht der Aargauische Arbeitgeberverband. Zeitgleich mit der Enführung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) gründet der Aargauische Arbeitgeberverband 1948 die heutige Ausgleichskasse der AIHK. 1976 fusionieren Handelskammer und Arbeitgeberverband zur Aargauischen Industrie- und Handelskammer. Das Ziel ist in den mehr als 150 Jahren dasselbe geblieben: Das Engagement für eine erfolgreiche Aargauer Wirtschaft.


Wie ist die AIHK organisiert? //

Wir verfügen über ein Präsidium, einen Vorstand und eine Geschäftsstelle. Die jährliche Generalversammlung mit stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern unserer Mitgliedunternehmen ist das höchste Gremium. Das Präsidium besteht aus einer Präsidentin und zwei Vizepräsidenten, der Vorstand aus 26 Vertreterinnen und Vertretern unseren Mitgliedunternehmen. Sie vertreten als Präsidentin oder Präsident einer Regionalgruppe entweder eine bestimmte geografische Aargauer Region oder eine ausgewählte Branche. Neben den neun Regionalgruppen tauschen sich unsere Mitglieder in den HR-Netzwerken aus.


Mitglieder und Mitgliedschaft

Die mehr als 2100 AIHK Mitgliedfirmen beschäftigen rund ein Drittel der Arbeitnehmenden im Kanton Aargau. Rund 40 Prozent sind im Sektor Industrie, 60 Prozent in Handel und Dienstleistungen tätig. 70 Prozent beschäftigen bis 50 Mitarbeitende, 20% bis 250 Mitarbeitende und 10 Prozent über 250 Mitarbeitende. Die Vielfalt der Mitgliedunternehmen widerspiegelt die Vielseitigkeit der Aargauer Wirtschaft. Vom weltweit tätigen Industriekonzern über das produzierende KMU bis zum Ein-Personen-Betrieb – die AIHK bringt sie alle zusammen. Das hebt uns positiv von anderen Organisationen ab.

Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie von unseren beliebten Dienstleistungen, darunter die Rechts- und Exportberatung, können zum Vorzugspreis unsere Kurse besuchen und lernen an unseren Veranstaltungen spannende Menschen aus der Aargauer Unternehmenslandschaft kennen. Dazu unterstützen Sie uns bei unserem Einsatz für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, von denen Sie indirekt wiederum profitieren. Die vorteilhaften Kondtionen unserer verbandseigenenVerbandsausgleichskasse und der direkte Zugang zum Know-how der Fachhochschule Nordwestschweiz runden das Paket ab.

Die AIHK ist die Stimme der Wirtschaft im Kanton Aargau und hat die Rolle der Arbeitgebervertretung. Wir setzen uns für die Bedürfnisse der Unternehmen im politischen Prozess ein. Dazu äussern wir uns unter anderem im Vernehmlassungsprozess oder führen situativ Abstimmungskampagnenbei Vorlagen mit klarem Wirtschaftsbezug. Obschon naturgemäss viele Überschneidungen mit wirtschaftsnahen Parteien bestehen, ist die AIHK unabhängig von politischen Parteien. In Mittelpunkt stehen für uns gute Rahmenbedingungen für Unternehmen. Mit Ihrem Mitgliederbeitrag ermöglichen Sie uns, dass wir für die Aargauer Wirtschaft Stellung beziehen.

Mitglied der AIHK können Firmen werden, die im Kanton Aargau oder in Nachbarkantonen einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Ebenso Selbständigerwerbende, die im Handelsregister eingetragen sind oder der Wirtschaft nahestehen, sofern Sie ihren Geschäfts- oder Wohnsitz im Kanton Aargau oder in Nachbarkantonen haben. Die detaillierten Aufnahmebestimmungen finden Sie in unseren Statuten

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei einer öffentlichen Ausgleichskasse versichert sind, ist der Wechsel zur Ausgleichskasse der AIHK ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft. Sind sie jedoch bereits bei einer Verbandsausgleichsklasse, zum Beispiel jene Ihres Berufsverbands angeschlossen, ist der Wechsel freiwillig.


Bei Interesse oder einem Beitritt erstellen wir Ihnen eine Kostenvergleichsrechnung zwischen Ihrer bisherigen Ausgleichskasse und jener der AIHK. In vielen Fällen ist ein Wechsel vorteilhaft. Dank der Unterstützung durch das Team der AIHK Ausgleichskasse ist der Wechsel für Sie mit wenig Aufwand erledigt.

 

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Wer sind die Mitglieder der AIHK? //

Die mehr als 2100 AIHK Mitgliedfirmen beschäftigen rund ein Drittel der Arbeitnehmenden im Kanton Aargau. Rund 40 Prozent sind im Sektor Industrie, 60 Prozent in Handel und Dienstleistungen tätig. 70 Prozent beschäftigen bis 50 Mitarbeitende, 20% bis 250 Mitarbeitende und 10 Prozent über 250 Mitarbeitende. Die Vielfalt der Mitgliedunternehmen widerspiegelt die Vielseitigkeit der Aargauer Wirtschaft. Vom weltweit tätigen Industriekonzern über das produzierende KMU bis zum Ein-Personen-Betrieb – die AIHK bringt sie alle zusammen. Das hebt uns positiv von anderen Organisationen ab.


Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft? //

Mit einer Mitgliedschaft profitieren Sie von unseren beliebten Dienstleistungen, darunter die Rechts- und Exportberatung, können zum Vorzugspreis unsere Kurse besuchen und lernen an unseren Veranstaltungen spannende Menschen aus der Aargauer Unternehmenslandschaft kennen. Dazu unterstützen Sie uns bei unserem Einsatz für wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen, von denen Sie indirekt wiederum profitieren. Die vorteilhaften Kondtionen unserer verbandseigenenVerbandsausgleichskasse und der direkte Zugang zum Know-how der Fachhochschule Nordwestschweiz runden das Paket ab.


Werde ich mit einer Mitgliedschaft politisch aktiv? //

Die AIHK ist die Stimme der Wirtschaft im Kanton Aargau und hat die Rolle der Arbeitgebervertretung. Wir setzen uns für die Bedürfnisse der Unternehmen im politischen Prozess ein. Dazu äussern wir uns unter anderem im Vernehmlassungsprozess oder führen situativ Abstimmungskampagnenbei Vorlagen mit klarem Wirtschaftsbezug. Obschon naturgemäss viele Überschneidungen mit wirtschaftsnahen Parteien bestehen, ist die AIHK unabhängig von politischen Parteien. In Mittelpunkt stehen für uns gute Rahmenbedingungen für Unternehmen. Mit Ihrem Mitgliederbeitrag ermöglichen Sie uns, dass wir für die Aargauer Wirtschaft Stellung beziehen.


Wer kann Mitglied der AIHK werden? //

Mitglied der AIHK können Firmen werden, die im Kanton Aargau oder in Nachbarkantonen einen Geschäftssitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte haben. Ebenso Selbständigerwerbende, die im Handelsregister eingetragen sind oder der Wirtschaft nahestehen, sofern Sie ihren Geschäfts- oder Wohnsitz im Kanton Aargau oder in Nachbarkantonen haben. Die detaillierten Aufnahmebestimmungen finden Sie in unseren Statuten


Muss ich als AIHK Mitglied zwingen die Ausgleichskasse zur AIHK wechseln? //

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bei einer öffentlichen Ausgleichskasse versichert sind, ist der Wechsel zur Ausgleichskasse der AIHK ein fester Bestandteil der Mitgliedschaft. Sind sie jedoch bereits bei einer Verbandsausgleichsklasse, zum Beispiel jene Ihres Berufsverbands angeschlossen, ist der Wechsel freiwillig.


Bei Interesse oder einem Beitritt erstellen wir Ihnen eine Kostenvergleichsrechnung zwischen Ihrer bisherigen Ausgleichskasse und jener der AIHK. In vielen Fällen ist ein Wechsel vorteilhaft. Dank der Unterstützung durch das Team der AIHK Ausgleichskasse ist der Wechsel für Sie mit wenig Aufwand erledigt.

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