Unsere Juristinnen und Juristen unterstützen Sie als Mitglied mit rechtlicher Beratung, vorwiegend im Arbeitsrecht. Checklisten, Vorlagen und Veranstaltungen ergänzen das Angebot.
Lassen Sie uns Ihre Frage gerne mit dem Formular unten zukommen. Unser Rechtsberatungsteam nimmt raschmöglichst mit Ihnen Kontakt auf.
Hier finden Sie Merkblätter zur arbeitsrechtlichen Themen, Vorlagen und Muster sowie weitere Publikationen unserer Rechtsberatung.
Unsere Weiterbildungen im Arbeitsrecht sowie zu weiteren Themen sind beliebt. Mit dem Besuch mehrerer Kurse können Sie das Zertifikat Arbeitsrecht der AIHK erlangen.
Neben dem Arbeitsrecht befassen wir uns auch mit weitere Rechtsgebieten sowie aktuellen unternehmerischen Fragestellungen.




Sie haben ein anderes Anliegen? Gerne können Sie uns jederzeit kontaktieren. Sofern möglich vermitteln wir Ihnen gerne eine kompetente Anlaufstelle.
Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, denn Vorbeugen ist besser als Heilen. Wir prüfen gerne Ihre Arbeitsverträge und Reglemente. Diverse Vorlagen und Muster auf unserer Webseite (www.aihk.ch/vorlagen) können Ihnen bei der Erstellung helfen. Sobald Sie einen Entwurf ausgearbeitet haben, können Sie uns diesen im Word-Format zur Prüfung zukommen lassen. Weisen Sie uns darauf hin, wenn es Ihnen darum geht, mit einer bestimmten Regelung ein bestimmtes Problem, das sich in Ihrem Betrieb ergeben hat, zu lösen.
Für eine umfassende Beratung ist der persönliche Kontakt unabdingbar. Rufen Sie uns an. Sofern sich Ihre Anfrage am Telefon nicht gut besprechen lässt, empfangen wir Sie gerne auf der Geschäftsstelle der AIHK in Aarau zu einem Gespräch.
Bei Anfragen per Mail bitten wir Sie, den relevanten Sachverhalt möglichst präzise zu umschreiben und konkrete Fragen zu stellen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage alle wichtigen Informationen. Beispiele: Seit wann arbeitet der Mitarbeiter für Sie? Handelt es sich um einen älteren Mitarbeiter? Ist der Mitarbeiter infolge Krankheit arbeitsunfähig? Ist der Mitarbeiter in Konflikte am Arbeitsplatz verwickelt? Wurde der Mitarbeiter einmal verwarnt? Wurde das Arbeitsverhältnis bereits beendet?
Nennen Sie immer den aktuellsten Entwicklungsstand des jeweiligen Falls. Was ist zuletzt passiert? Hat die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet? Weisen Sie uns auf massgebende Rechtsgrundlagen hin (Arbeitsvertrag, Personalreglemente, Betriebsordnung, Gesamtarbeitsvertrag, Weisungen usw.) und lassen Sie uns diese nach Möglichkeit zukommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter anderem auch aus Datenschutzgründen nicht alle Dokumente, die Sie uns bereits früher zugesendet haben, aufbewahren.
Erwähnen Sie, wenn Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits juristisch beraten wurden – ob von uns oder von Dritten. Nur so kann eine einheitliche Strategie verfolgt werden.
Wir behandeln sämtliche Anliegen unserer Mitglieder streng vertraulich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, aus Datenschutzgründen in einer Mail Mitarbeitende nicht mit dem vollen Namen zu nennen oder ein Pseudonym zu verwenden.
Weisen Sie uns darauf hin, falls Sie unter Zeitdruck stehen. In der Regel erhalten Sie auf Mails an recht@aihk.ch innert 24 Stunden eine Rückmeldung. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei uns.
Bitte beachten Sie, dass unsere juristischen Dienstleistungen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Auf Wunsch hin beraten wir Sie in arbeitsrechtlichen Belangen (ausschliesslich schweizerisches Arbeitsrecht) gerne auch in englischer Sprache. Fremdsprachige Dokumente können wir aus Kapazitätsgründen nicht prüfen. Ausgenommen sind englischsprachige Dokumente in arbeitsrechtlichen Belangen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rechtsberatung abzulehnen, sollte eine Anfrage das Mitglied nicht selbst betreffen beziehungsweise wenn die Anfrage zu Gunsten eines Kunden des anfragenden Mitglieds erfolgt.
Nehmen Sie rechtzeitig mit uns Kontakt auf, denn Vorbeugen ist besser als Heilen. Wir prüfen gerne Ihre Arbeitsverträge und Reglemente. Diverse Vorlagen und Muster auf unserer Webseite (www.aihk.ch/vorlagen) können Ihnen bei der Erstellung helfen. Sobald Sie einen Entwurf ausgearbeitet haben, können Sie uns diesen im Word-Format zur Prüfung zukommen lassen. Weisen Sie uns darauf hin, wenn es Ihnen darum geht, mit einer bestimmten Regelung ein bestimmtes Problem, das sich in Ihrem Betrieb ergeben hat, zu lösen.
Für eine umfassende Beratung ist der persönliche Kontakt unabdingbar. Rufen Sie uns an. Sofern sich Ihre Anfrage am Telefon nicht gut besprechen lässt, empfangen wir Sie gerne auf der Geschäftsstelle der AIHK in Aarau zu einem Gespräch.
Bei Anfragen per Mail bitten wir Sie, den relevanten Sachverhalt möglichst präzise zu umschreiben und konkrete Fragen zu stellen. Bitte nennen Sie bei Ihrer Anfrage alle wichtigen Informationen. Beispiele: Seit wann arbeitet der Mitarbeiter für Sie? Handelt es sich um einen älteren Mitarbeiter? Ist der Mitarbeiter infolge Krankheit arbeitsunfähig? Ist der Mitarbeiter in Konflikte am Arbeitsplatz verwickelt? Wurde der Mitarbeiter einmal verwarnt? Wurde das Arbeitsverhältnis bereits beendet?
Nennen Sie immer den aktuellsten Entwicklungsstand des jeweiligen Falls. Was ist zuletzt passiert? Hat die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet? Weisen Sie uns auf massgebende Rechtsgrundlagen hin (Arbeitsvertrag, Personalreglemente, Betriebsordnung, Gesamtarbeitsvertrag, Weisungen usw.) und lassen Sie uns diese nach Möglichkeit zukommen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir unter anderem auch aus Datenschutzgründen nicht alle Dokumente, die Sie uns bereits früher zugesendet haben, aufbewahren.
Erwähnen Sie, wenn Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits juristisch beraten wurden – ob von uns oder von Dritten. Nur so kann eine einheitliche Strategie verfolgt werden.
Wir behandeln sämtliche Anliegen unserer Mitglieder streng vertraulich. Dennoch empfehlen wir Ihnen, aus Datenschutzgründen in einer Mail Mitarbeitende nicht mit dem vollen Namen zu nennen oder ein Pseudonym zu verwenden.
Weisen Sie uns darauf hin, falls Sie unter Zeitdruck stehen. In der Regel erhalten Sie auf Mails an recht@aihk.ch innert 24 Stunden eine Rückmeldung. Sollte das nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei uns.
Bitte beachten Sie, dass unsere juristischen Dienstleistungen grundsätzlich in deutscher Sprache erfolgen. Auf Wunsch hin beraten wir Sie in arbeitsrechtlichen Belangen (ausschliesslich schweizerisches Arbeitsrecht) gerne auch in englischer Sprache. Fremdsprachige Dokumente können wir aus Kapazitätsgründen nicht prüfen. Ausgenommen sind englischsprachige Dokumente in arbeitsrechtlichen Belangen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, eine Rechtsberatung abzulehnen, sollte eine Anfrage das Mitglied nicht selbst betreffen beziehungsweise wenn die Anfrage zu Gunsten eines Kunden des anfragenden Mitglieds erfolgt.